16. Mai 2023 | BAG RelEx

Phänomenüber­greifende Arbeit in der Extremismusprävention

Chancen und Grenzen eines „neuen“ Ansatzes

Autoren: Rüdiger José Hamm und Axel Schurbohm (BAG RelEx) [*]

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus sowie Beobachtungen rund um die Proteste gegen die Coronamaßnahmen haben zum einen gezeigt, dass sich die Erscheinungsformen von Extremismen ausdifferenzieren, und zum anderen, dass Überschneidungen zwischen den einzelnen Phänomenen bestehen. Dies hat Anlass zu „neuen“ Überlegungen hinsichtlich der Präventionsangebote in Deutschland gegeben und die Diskussion über phänomenübergreifende Ansätze in der Präventionsarbeit (wieder) eröffnet. Es stellt sich also die Frage, ob diese Diskussionen bereits Einfluss auf die Arbeit und die Formate der zivilgesellschaftlichen Träger zur Prävention von Islamismus genommen haben: Gibt es bereits explizit phänomenübergreifend konzipierte Angebote? Welche Vorteile ergeben sich, und wo stößt man an Grenzen?

Anfang der 2000er Jahre galt islamistischer Extremismus in öffentlichen Diskursen als relativ neues Phänomen. In den Folgejahren kamen Debatten darüber auf, ob es neben Unterschieden auch Gemeinsamkeiten auf ideologischer und organisatorischer Ebene zwischen extremistischen Phänomenbereichen gibt. Diskutiert wurde und wird nach wie vor auch die Frage möglicher Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Formen von Extremismus. Dabei stehen meist die Phänomene Rechtsextremismus und Islamismus im Mittelpunkt. Zudem machen die Entwicklungen seit Anfang der 2000er Jahre, aber auch die Anschläge der vergangenen Jahre sowohl aus dem islamistischen als auch aus dem rechtsextremen Spektrum deutlich, dass extremistische Milieus weiterhin ein Bedrohungspotenzial darstellen. Die Anschläge von Dresden, Wien, Nizza oder Halle und Hanau sowie der Mord an Walter Lübcke sind dabei nur Ausschnitte, die öffentlich zutage treten und verhandelt werden. Auch im Kontext von Protesten gegen staatliche Coronamaßnahmen mit verschwörungsideologischen und demokratiefeindlichen Inhalten und Bestrebungen zeigte sich zuletzt eine Ausweitung extremistischer Radikalisierungen. Vor allem der vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht neu aufgenommene Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, der verfassungsfeindliche Coronaproteste und die Querdenken-Bewegung beschreiben soll, wirft erneut Fragen nach inhaltlichen Überschneidungen unterschiedlicher Extremismen auf.

Bisher wird den verschiedenen Phänomenen in der Regel durch spezifische Präventionsangebote begegnet. Diese Ausrichtung spiegelt sich sowohl in den Förderstrukturen als auch in den Inhalten bzw. der durch die Angebote angesprochenen Zielgruppen wider. In Ansätzen und Formaten der Primärprävention, die bereits phänomenübergreifend konzipiert sind und die Radikalisierung und Extremismus über die Grenzen der einzelnen Phänomene hinweg bearbeiten, wird diese Herangehensweise inzwischen zumindest teilweise infrage gestellt. Anders in der Tertiärprävention: Hier sind solche Entwicklungen in der Begegnung von Radikalisierung, Extremismus und Menschen- und Demokratiefeindlichkeit bisher nicht zu beobachten. Auf welche Unterschiede zwischen Primär- und Tertiärprävention weist das hin? Und wo stoßen phänomenübergreifende Ansätze in beiden Bereichen an Grenzen?

Angesichts des Aufkommens neuartiger Erscheinungsformen von Extremismus stellt sich schließlich auch die Frage, inwiefern Präventionsangebote mit klarem phänomenspezifischem Zuschnitt auch im Kontext zivilgesellschaftlicher Demokratieförderung und Radikalisierungsprävention durch phänomenübergreifende Ansätze ergänzt werden sollten. Diese Diskussion findet unter dem Schlagwort „phänomenübergreifende Arbeit“ statt, wobei wichtig ist zu beachten, ob jeweils von übergreifender Arbeit im Sinne von Extremismusphänomenen (also z. B. Links-, Rechts- und islamistischer Extremismus) die Rede ist oder ob menschen- und demokratiefeindliche Ideologien (z. B. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus) gemeint sind. Schließlich kommen letztere Phänomene nicht nur in extremistischen Kreisen vor, sondern sind gesamtgesellschaftlich verankert.

Im Folgenden wird zunächst die Aufstellung der Präventionslandschaft im Bereich des religiös begründeten Extremismus skizziert, um anschließend darstellen zu können, wie phänomenspezifische und phänomenübergreifende Ansätze in der Primär- und der Tertiärprävention bereits umgesetzt werden. Danach werden in einem Fazit Implikationen für die Praxis erörtert, um abschließend die Frage nach Chancen und Grenzen phänomenübergreifender Arbeit beantworten zu können.

Die Präventionslandschaft im Bereich religiös begründeter Extremismus

Die Präventionslandschaft im Bereich des religiös begründeten Extremismus ist im gesamten Bundesgebiet sehr divers aufgestellt. Auch bedingt durch die föderale Organisation der Bundesrepublik und die damit einhergehenden unterschiedlichen Förderstrukturen hat sich eine große Vielfalt von erfolgreichen Ansätzen in der Primär- und Tertiärprävention entwickelt. Gleiches gilt für die Zusammensetzung der Teams der im Arbeitsfeld tätigen Träger. Von Beginn an wurde bei der Zusammenstellung in einer Vielzahl der Organisationen Wert auf Multiprofessionalität gelegt. So finden sich in den Projekten der Islamismusprävention u. a. Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, Islamwissenschaftler*innen, islamische Theolog*innen, Politikwissenschaftler*innen und Soziolog*innen (vgl. Behr et al: 2021). Diversität ist vielfach auch in Bezug auf z. B. sprachliche, gender- und herkunftsbezogene Aspekte gegeben. Darüber hinaus blicken viele Mitarbeiter*innen und Träger auf eine eigene Geschichte in der Rechtsextremismusprävention zurück, die neben den Erfahrungen aus der Arbeit mit sogenannten Sekten auf die Entwicklung der Ansätze im Bereich Islamismus Einfluss genommen hat. Das bringt den Vorteil, dass den einzelnen Trägern bei der Gestaltung ihrer Angebote ein breites Spektrum sowohl phänomenspezifischer als auch phänomenübergreifender Expertise zur Verfügung steht.

Auf lokaler, regionaler und auch auf Bundesebene gibt es innerhalb der jeweiligen Phänomenbereiche (Prävention von Rechtsextremismus, Prävention von Islamismus etc.) regelmäßige Vernetzungstreffen, Austauschformate und befristete oder gar dauerhafte Kooperationen. Aufgrund der diversen Teamzusammensetzungen und Geschichten der Träger, aber auch aufgrund der Förderung von Vernetzungsaktivitäten seitens der Fördermittelgeber, wie im Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beispielsweise, existieren mittlerweile auch erste größere Vernetzungen zwischen Trägern unterschiedlicher Phänomenbereiche. So können im Handlungsfeld Extremismusprävention von „Demokratie leben!“ derzeit auch Modellprojekte gefördert werden, die sich explizit phänomenübergreifend ausrichten.

Solche Möglichkeiten des Austauschs über Unterschiede und Ähnlichkeiten von Rechtsextremismusprävention auf der einen und Prävention von religiös begründetem Extremismus auf der anderen Seite sind ebenso sinnvoll wie der in diesem Kontext enthaltene phänomenübergreifende Austausch zu Querschnittsthemen wie Antisemitismus oder antimuslimischer Rassismus. Im Zuge dieser Vernetzungsaktivitäten haben Diskussionen über mögliche Hürden, Herausforderungen, Chancen und Grenzen phänomenübergreifender Ansätze begonnen. Dabei werden auch Ansätze aus der Intersektionalitätsforschung herangezogen, etwa um die eigene Arbeit anzureichern und der Komplexität sozialer Schieflagen gerecht werden zu können, da Diskriminierungen von Gruppen einzelne Menschen gleichzeitig auf verschiedenen Ebenen betreffen können.[1] Nicht zuletzt in diesen Querschnittsthemen von Präventionsarbeit erweist sich ihr phänomenübergreifendes Potenzial.

Phänomenspezifische und phänomenübergreifende Ansätze in der Primärprävention

In Angeboten der primären Islamismusprävention finden sich bereits seit geraumer Zeit Beispiele für phänomenübergreifende Ansätze. Diese nehmen – etwa in Workshops für Jugendliche oder in Fortbildungen zu Radikalisierung und Extremismus für Fachkräfte – nicht nur den Islamismus in den Blick, sondern erweitern die Betrachtung auf andere Phänomene wie den Rechtsextremismus. Sie verweisen auf Gemeinsamkeiten der Phänomene, auf die Vergleichbarkeit von Radikalisierungsverläufen, die möglichen Faktoren und Motive von Radikalisierungsprozessen sowie auf ähnliche Formen der Ansprache vulnerabler Zielgruppen durch extremistische Akteur*innen. Sie behandeln darüber hinaus menschen- und demokratiefeindliche Positionen als Querschnittsthemen wie z. B. antimuslimischen Rassismus oder Antisemitismus. Dabei kann die ideologische Prägung des einzelnen Extremismusphänomens durchaus in den Hintergrund treten und stattdessen rücken allgemeine soziale Motive und Bedürfnisse von Jugendlichen in den Mittelpunkt – etwa die Suche nach Zugehörigkeit und Identität.

Allerdings wird diese Gewichtung in politischen und vor allem medialen Debatten nicht selten als Verharmlosung oder Relativierung von Radikalisierungen bezeichnet. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Gerade, weil Radikalisierungen oftmals Ausdruck (unbefriedigter) sozialer Bedürfnisse sind (vgl. Freiheit et al: 2022), versucht primäre bzw. universelle Prävention die Motive in den Blick zu nehmen, die Jugendlichen menschenund demokratiefeindliche Ideologien und/oder Gruppierungen attraktiv erscheinen lassen können. Häufig geht es dann darum, Jugendlichen demokratische Werte und Verfahren erfahrbar zu machen, damit sie Fähigkeiten erlangen, selbstständig und kompetent Verantwortung für das eigene Denken und Handeln zu übernehmen – auf einer demokratischen und menschenrechtlichen Basis. Das heißt auch, Jugendliche mit und in ihren Problemlagen ernst und als autonome Subjekte wahrzunehmen. Diese Maßnahmen finden in der universellen Prävention ohne konkreten Anlass in Bezug auf mögliche Radikalisierungen statt. Die BAG RelEx spricht in diesem Sinne von Präventionsarbeit als „(…) Entwicklung und Stärkung demokratischer und an den Menschenrechten orientierter Kompetenzen, der Ambiguitätstoleranz, des Umgangs mit Diversität sowie sozialer und emotionaler Fähigkeiten“. Sie fördert Resilienz gegenüber antidemokratischen Denk- und Handlungsweisen und ist eine Form von Empowerment zur Bewältigung jugendphasentypischer Entwicklungsaufgaben sowie für den Umgang mit individuellen und gesellschaftlichen Krisen (BAG RelEx 2019: 20f.).

Phänomenübergreifende Betrachtungen haben den Vorteil, dass speziell im Bereich der Islamismusprävention Stigmatisierungen von Zielgruppen minimiert oder gar ausgeschlossen werden. Herausfordernd sind jedoch die Anforderungen, die an die Mitarbeiter*innen in den Projekten gestellt werden. Neben der vorhandenen Expertise im Phänomenbereich Islamismus und dessen ideologischen Eigenheiten brauchen sie auch tiefergehendes Wissen in mindestens einem weiteren Phänomenbereich – meist dem Rechtsextremismus – oder in Querschnittsthemen wie Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus.

Allerdings verfolgt primäre Prävention auch weiterhin phänomenspezifische Themen und Ansätze, um umfassenderes Wissen und ein tieferes Verständnis des jeweiligen Phänomens zu erreichen und in entsprechende Maßnahmen einfließen zu lassen. Daher haben phänomenspezifische Ansätze nach wie vor ihre Berechtigung und lassen sich nicht durch phänomenübergreifende Formate ersetzen (vgl. Müller 2020: 61f.) Entscheidend sind letztlich der jeweilige Kontext, die Zielgruppe und das Ziel der Maßnahme.

Phänomenspezifische und phänomenübergreifende Ansätze in der Tertiärprävention

In der Tertiärprävention finden sich bisher keine explizit phänomenübergreifenden Angebote. Dafür mag es vor allem zwei Gründe geben: Zum einen sind hier unterschiedliche und spezifische Ansprachen erforderlich, um die jeweiligen Zielgruppen zu erreichen, die anders als in der universellen Prävention bereits deutliche Anzeichen einschlägiger Ideologisierung aufweisen oder sogar in extremistischen Gruppierungen aktiv sind. Sie wären durch eine phänomenübergreifende Ausrichtung der Beratungsangebote voraussichtlich nicht oder nur schwer zu erreichen. So wären Klient*innen aus dem islamistischen Spektrum kaum für Angebote zur Begegnung von Rechtsextremismus empfänglich und umgekehrt. Zum anderen – das zeigen beispielsweise Erfahrungen aus der Arbeit mit stark ideologisierten Personen im Bereich der Islamismusprävention – stellen Fachexpert*innen wie Islamwissenschaftler*innen oder auch islamische Theolog*innen spezifisches Wissen bereit und ermöglichen Zugänge zu Klient*innen, die andere Fachkräfte nicht hätten herstellen können.

Generell bedarf es in der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit professionellen – und durchaus auch phänomenübergreifenden – Fachwissens über Beratung, um nachhaltig und erfolgreich arbeiten zu können. Wissensbestände Sozialer Arbeit und Psychologie sowie methodisches Wissen aus mindestens einem der vielzähligen Beratungsansätze, wie der klient*innenzentrierten Gesprächsführung, dem systemischen Ansatz oder der Gestalttherapie, sind eine unabdingbare Voraussetzung, um sowohl für die Klient*innen als auch die Berater*innen eine gelingende Arbeitsbeziehung gewährleisten zu können. Dieser Herausforderung entsprechen einige Beratungsstellen teilweise auch dahingehend, dass Beratungen im Tandem aus zwei Mitarbeiter*innen mit sich ergänzendem Fachwissen durchgeführt werden.

Die enge, vertrauensvolle und jahrelange Zusammenarbeit der Fachkräfte in multiprofessionellen Teams hat dafür gesorgt, dass Wissensbestände ausgetauscht wurden und auch in Formaten teaminterner Weiterbildungen ein erhöhter Wissenstransfer gefördert wurde. Zudem – so unsere Erfahrungen aus der Verbandsarbeit – haben viele Mitarbeiter* innen von Präventionsprojekten in hoher Eigenverantwortung und -motivation externe Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch genommen (und diese nicht selten sogar aus eigenen Mitteln finanziert).

Fazit

Vor allem in der Primärprävention von religiös begründetem Extremismus besteht bereits eine Vielzahl phänomenübergreifender Angebote. Ihr Hauptvorteil in der Arbeit mit Jugendlichen, pädagogischen Fachkräften und Lehrer*innen besteht darin, dass sie tendenziell weniger stigmatisierend wirken als Angebote, die sich ausschließlich und spezifisch auf das Phänomen des Islamismus beziehen. Darüber hinaus verschafft phänomenübergreifendes Wissen den Teilnehmer*innen ein tieferes und von der jeweiligen Ideologie unabhängiges Verständnis von Radikalisierungsprozessen, den unterschiedlichen Einfluss- und Hinwendungsfaktoren sowie herausfordernden Lebenssituationen junger Menschen, auf die sie in der Folge leichter und den jeweiligen Umständen angepasst reagieren können. Dabei stellt die Bearbeitung mindestens zweier Extremismusphänomene für die Fachkräfte von Trägern der Islamismusprävention eine besondere Herausforderung dar, weil weitere Kompetenzen verlangt werden, die ein tieferes Verständnis beider behandelten Bereiche ermöglichen. Hier sind Kooperationen zwischen Trägern der Rechtsextremismus- und Islamismusprävention bzw. mit Trägern sinnvoll, die über besondere Kompetenzen etwa im Bereich des antimuslimischen Rassismus oder Antisemitismus verfügen. Solche Kooperationen sind ressourcenaufwendig und nicht ohne Weiteres, sprich ohne zusätzlichen Aufwand, zu leisten. Das gilt auch für trägerinterne Fortbildungen zu unterschiedlichen Extremismusphänomenen sowie menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien.

Vor diesem Hintergrund sollten phänomenübergreifende Perspektiven und Kooperationen in besonderer Weise gefördert werden – ohne dass dabei der Blick für das Spezifische verloren ginge. Zudem gilt: Nicht alle müssen alles können. Vielmehr sollen sich Träger und Fachkräfte bei Bedarf an potenzielle Kooperationspartner*innen wenden können. Phänomenspezifisches Wissen bleibt vor allem in der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit notwendig, da gelingende Ansprache und wirksame Angebote für sich radikalisierende Personen hier in besonderer Weise davon abhängen, dass sie möglichst niedrigschwellig Zugänge ermöglichen. So kann vertieftes phänomenspezifisches Wissen den Zugang zu stark ideologisierten Klient*innen erleichtern.

Um die Angebote phänomenübergreifender Radikalisierungsprävention ausweiten zu können, ist überdies eine weitere Anpassung der Förderstrukturen erforderlich, die sowohl phänomenspezifische als auch phänomenunabhängige Inhalte und Methoden umfasst. Dazu könnten Förderanreize zur Zusammenarbeit ausgebaut und gegebenenfalls verstetigt werden, um eine Fortführung von bisher erfolgreichen Kooperationen zwischen Trägern unterschiedlicher Phänomenbereiche zu ermöglichen. Phänomenübergreifende Fortbildungen für Fachkräfte können dabei helfen, die Kolleg*innen über ihr jeweils phänomenspezifisches Wissen hinaus weiterzubilden. Und: Um Expert*innen in den Organisationen zu halten sowie den steigenden Anforderungen in der alltäglichen Arbeit, ihrem Know-how und ihrer jahrelangen Erfahrung in multiprofessionellen Teams gerecht werden können, sind verlässliche und planbare Projektlaufzeiten und die Verbesserung teils prekärer Beschäftigungsverhältnisse erforderlich. Die Frage ob und wie phänomenübergreifende Arbeit gestaltet werden kann, ohne phänomenspezifische Zugänge einzuschränken oder zu verbauen, ist also auch eine Herausforderung für die Gestaltung und Ausstattung der entsprechenden Förderstrukturen.

 

Literatur

Behr, Harry Harun / Kiefer, Michael / Sitzer, Peter / Waleciak, Julian / Wagner, Kathrin / Freiheit, Manuela / Kulacatan, Meltem (2021): Good Practice in der praktischen Arbeit gegen religiös begründeten Extremismus, in: MAPEX-Forschungsverbund (Hrsg.): Radikalisierungsprävention in Deutschland: Mapping und Analyse von Präventions- und Distanzierungsprojekten im Umgang mit islamistischer Radikalisierung, Osnabrück/Bielefeld, S. 267–294.

Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus e. V. (2019): Standards für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen religiös begründeten Extremismus, Berlin.

Freiheit, Manuela / Uhl, Andreas / Zick, Andreas (2022): Phänomenübergreifende Radikalisierungsprävention: Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt MAPEX, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn.

Müller, Jochen (2021): Recht behalten ist auch keine Lösung: Ambiguitätstoleranz in der Islamismusprävention, in: KN:IX-REPORT 2021, S. 58–67.

 

Anmerkungen

[*] Dieser Beitrag erschien zuerst im KN:IX Report 2022 , der vom Kompetenznetzwerk „Islamistischer Extremismus“ (KN:IX) herausgegeben wird.

[1] Intersektionalität beschreibt die Überschneidung unterschiedlicher Diskriminierungsformen, wie z. B. Diskriminierung aufgrund des sozialen Status, der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung, die eine Person gleichzeitig betreffen, sich aber je nach Person sehr unterschiedlich auswirken können.

 

Die Autoren

Rüdiger José Hamm ist Diplom-Politologe und seit 2003 in der politischen Bildungsarbeit tätig. Zu seinen wissenschaftlichen Expertisen und praktischen Arbeitsbereichen zählen Extremismus, Critical Mixed Race Studies, Diversity & Anti-Bias Education, Antirassismus und Antisemitismus. Hamm ist Co-Gesch.ftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx).

Axel Schurbohm ist Fachreferent für religiös begründeten Extremismus bei der BAG RelEx. Zuvor arbeitete er in diversen Projekten der Radikalisierungsprävention sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit bei der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Er studierte an der Fachhochschule Kiel Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Erziehung und Bildung sowie Migration & Diversität an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel und ist zertifizierter Systemischer Berater (DGSF).

zur Übersicht