3. July 2017 | BAG RelEx

Stellungnahme der BAG RelEx zur Präventionspolitik

Der Innenausschuss diskutierte den Antrag zu einer bundesweiten Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Islamismus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus nahm Dr. Götz Nordbruch als Sachverständiger teil und betonte darin die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure in der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit.

Als weitere Sachverständige waren Holger Schmidt, Hazim Fouad, Sindyan Qasem, Dr. Wiebke Steffen und Prof. Peter R. Neumann geladen. Hier finden Sie das Wortprotokoll der Sitzung des Innenausschusses. Den Beitrag von Götz Nordbruch finden Sie auf den Seiten 15 bis 17.

Die Ausrichtung der Präventionsstrategie auf Bundesebene wird auch im Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen.  Der Innenausschuss diskutierte im Rahmen einer Anhörung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Eine bundesweite Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Islamismus“ (BT-Drs. 18/10477), in dem einige wesentliche Fragen angesprochen werden.

Kontext der Debatte

Die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Bereich des gewaltbereiten Islamismus wird maßgeblich von zivilgesellschaftlichen Trägern getragen. Mit ihren vielfältigen Ansätzen leisten diese Träger einen wesentlichen Beitrag, um religiös begründeten extremistischen Ideologien und Strömungen aktiv entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Präventions- und Deradikalisierungsarbeit ist eine wichtige Ergänzung der sicherheitspolitischen Maßnahmen, die von den Sicherheitsbehörden umgesetzt werden.

In den zahlreichen Angeboten dieser zivilgesellschaftlichen Träger spiegelt sich der sprunghaft gestiegene Informations- und Unterstützungsbedarf in den Arbeitsfeldern Schule, Jugend- und Sozialarbeit, aber auch in Verwaltung und Politik. Zugleich steht die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit in einem gesellschaftlich sensiblen und politisch umstrittenen Kontext.

Positionen der BAG RelEx

Für die Präventionspolitik auf Bundesebene ergeben sich daraus aus Sicht der BAG RelEx aktuell verschiedene Chancen und Herausforderungen, die über unmittelbar sicherheitspolitische Kontroversen hinausgehen:

(1) Der Zivilgesellschaft kommt in einer nachhaltigen Präventions- und Deradikalisierungsarbeit eine besondere Rolle zu

Die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit in Deutschland zeichnet sich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern durch die aktive Rolle von zivilgesellschaftlichen Trägern bei der Entwicklung und Umsetzung von Handlungskonzepten aus. Eine Verstaatlichung der Präventions- und Deradikalisierung, beispielsweise durch eine direkte organisatorische Anbindung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen an Behörden, würde deren Wirkung wesentlich beschränken. Anders als staatliche Stellen verfügen zivilgesellschaftliche Träger über einen direkteren Zugang zu relevanten Zielgruppen, sind vor Ort vernetzt und genießen in der Regel über größeres Vertrauen und Glaubwürdigkeit als Jugendamt, Schule oder Polizei. Dabei erweist sich gerade die Breite der Angebote der freier Träger, die nicht auf unmittelbar sicherheitsrelevante Bereiche beschränkt sind, als vorteilhaft für die erfolgreiche Präventionsarbeit. Die langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich der Rechtsextremismusprävention bestätigen diese Bedeutung zivilgesellschaftlicher Träger.

(2) Die Vielschichtigkeit von Radikalisierungsursachen erfordert eine Vielfalt von Akteuren und Ansätzen

Die Vielzahl der Ansätze, die von freien Trägern in unterschiedlichen Handlungsfeldern umgesetzt werden, ist eine weitere Stärke der aktuellen Präventionslandschaft in Deutschland. Eine nationale Präventionsstrategie muss dieser Vielfalt Rechnung tragen und sie langfristig sichern. Anders als in anderen Ländern beschränkt sich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit in Deutschland nicht auf einzelne Handlungsfelder wie Schule oder Jugendgerichtshilfe, sondern umfasst neben unterschiedlichen Bildungsangeboten (politische, interkulturelle, Medien-, religiöse Bildung) u.a. auch die Handlungsfelder Jugendhilfe, Familien- und Erziehungsberatung, (religiöse) Gemeindearbeit, Freizeitpädagogik und Sport. In der öffentlichen Wahrnehmung erscheint diese Vielzahl der Ansätze häufig als „Flickenteppich“, dem eine übergeordnete Systematik und Abstimmung fehle. Dem gegenüber steht die in der Forschung dokumentierte Vielschichtigkeit von Radikalisierungsgründen und –verläufen, denen die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit gerecht werden muss. Gerade die Vielfalt der Ansätze bietet die Möglichkeit, auf die unterschiedlichen individuellen biographischen, sozialen, religiösen und politischen Ursachen von Radikalisierungsprozessen zu reagieren und mehrdimensionale und interdisziplinäre Angebote für die spezifischen Fälle und Konstellationen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit und Vernetzung einer Vielzahl von Akteuren auf kommunaler und Landesebene, z.B  Schulen, Jugendhilfeträgern, außerschulischen Bildungsträgern, Sport- und Kulturvereinen, Gemeinden und Polizei, sind für eine sinnvolle und erfolgsversprechende Präventions- und Deradikalisierungsarbeit eine wichtige Voraussetzung.

(3) Prävention gelingt vor Ort

Bis vor wenigen Jahren beschränkte sich die finanzielle Förderung von präventiven Ansätzen gegen religiös begründete Extremismen weitgehend auf Bundesprogramme. Erst in der jüngeren Vergangenheit sind lokale und Landesprogramme hinzugekommen, die die Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen vor Ort ermöglichen. Vor dem Hintergrund der lokalspezifischen Kontexte beispielsweise von salafistischen Szenen und der besonderen Bedeutung von lokalen Akteuren für die passgenaue Erreichung der relevanten Zielgruppen, ist dies eine deutliche Verbesserung. Eine Zentralisierung von Ansätzen und Maßnahmen über landes- oder bundespolitische Gremien und Institutionen steht einer lokalen Anbindung und Umsetzung von Präventionsangeboten potentiell entgegen. Die Bedeutung von lokalen Ansätzen sollte daher auch in einer zukünftigen Präventionspolitik gestärkt und weiter ausgebaut werden.

(4) Die Präventionsarbeit befindet sich in einer Phase der Konsolidierung

Trotz erster Erfolge bei der Konzeption und Umsetzung von Präventions- und Deradikalisierungsangeboten stehen die Präventionspolitik und begleitende Forschungen und Evaluationen in Deutschland (wie in anderen Ländern) noch weitgehend am Anfang. Dies bedeutet auch, dass sich einzelne Ansätze als mangelhaft oder nicht zielführend erweisen können. Auch die Festlegung auf relevante und geeignete Akteure und Handlungsfeldern ist noch nicht abgeschlossen. Die BAG RelEx sieht es daher als ihre Aufgabe, über den Erfahrungsaustausch und den Wissenschafts-Praxis-Dialog Leitlinien und Qualitätsstandards für die zivilgesellschaftliche Präventions- und Deradikalisierungsarbeit zu entwickeln und dabei auch notwendige gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen zu bestimmen, in denen eine solche Arbeit erfolgreich sein kann. Ziel unserer Arbeit ist es, die Präventionsarbeit langfristig zu konsolidieren, um eine ressourcensparende und zielgenaue Umsetzung von Präventions- und Deradikalisierungsangeboten zu fördern. Dafür Bedarf es einer strukturellen und langfristigen Unterstützung durch Politik und Verwaltung.

(5) Strategische Verknüpfung von Demokratieförderung mit Ansätzen der Präventionsarbeit

Ein Großteil der zivilgesellschaftlichen Träger verfügt über langjährige Erfahrungen in angrenzenden Themenfeldern wie der interkulturellen Jugendhilfe, Gewaltprävention, Rechtsextremismus oder Antisemitismus. Das wachsende Engagement dieser Träger im Bereich des religiös begründeten Extremismus spiegelt die Ähnlichkeiten und Zusammenhänge, die zwischen diesen Themenfeldern trotz aller Unterschiede bezüglich Ideologie, Motivation und Ausdrucksformen bestehen. So wird in zahlreichen Ansätzen explizit auf die Expertise und Erfahrungen beispielsweise in der Ausstiegsarbeit aus rechtsextremen Szenen oder in der Demokratiepädagogik zurückgriffen. Dies betrifft einzelne pädagogische Ansätze genauso wie die Analyse der gesellschaftlichen Kontexte, in denen extremistische Ideologien und Szenen attraktiv werden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung und der Wechselwirkung von antimuslimischem Rassismus und religiös begründeten Rückzugs- und Radikalisierungstendenzen ist daher auch auf übergeordneter politischer Ebene eine konsequente Verknüpfung dieser Themenfelder erforderlich. Ein Ausspielen der einzelnen Handlungs- und Themenfelder gegeneinander – beispielsweise durch Umschichtungen von Fördergelder – steht einem gesamtgesellschaftlichen Verständnis von Demokratieförderung und sozialem Zusammenhang entgegen.

(6) Prävention erfordert Chancengleichheit und reale Teilhabemöglichkeiten

Präventionsarbeit im Themenfeld salafistischer Ideologien erfordert ein gesellschaftliches Klima, in dem auch Rechtsextremismus und antimuslimischem Rassismus konsequent entgegen gewirkt wird. So werden Ansätze der Prävention durch politische und mediale Diskurse, in denen die Zugehörigkeit von Muslimen und des Islam zur Gesellschaft in Frage gestellt werden, wesentlich erschwert. Eine pluralistische Gesellschaft, in der das Versprechen von Teilhabe und Chancengleichheit unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit eingelöst wird, ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit von Ansätzen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Alternativen zu der Gemeinschafts- und Identitätsangeboten religiös-extremistischer Ideologien eröffnen sollen.

(7) Modellprojekte entwickeln Modelle, ersetzen aber keine Strukturen

In den aktuellen Förderprogrammen zeigt sich ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer längerfristigen und zuverlässigen Finanzierung von Ansätzen im Bereich der Prävention und Deradikalisierung. Zugleich bleibt mit den aktuellen Projektförderungen ein wesentliches Problem bestehen, das einer nachhaltigen und breiteren Verankerung der zahlreichen Erfahrungen und umfangreichen Expertise der zivilgesellschaftlichen Träger entgegensteht: Als Projekte sind diese Ansätze zwangsläufig zeitlich und räumlich beschränkt – ein Transfer in die Angebote anderer Träger und Regelangebote scheitert vielfach an deren begrenzten Ressourcen. So werden die Angebote von Modellprojekten bundesweit stark nachgefragt, für eine eigenständige Umsetzung dieser Ansätze durch Schulen oder andere Einrichtungen über den Projektrahmen und den Förderzeitraum hinaus fehlen hingegen oft die finanziellen und personellen Kapazitäten. Auch in anderen Bereichen werden die Erfolge der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit durch Einschränkungen in den Regelangeboten konterkariert. Exemplarisch hierfür stehen die gegenwärtig geführten Diskussionen um eine mögliche Absenkung der Betreuungsstandards von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die dadurch drohenden Lücken in der Versorgung und Betreuung dieser Personen können durch die ansich zu begrüßende Ausweitung der Fördermittel für die Entwicklung von Präventionsangeboten in der Arbeit mit Geflüchteten nicht aufgefangen werden. Hier wie in anderen Bereichen wird die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit durch Kürzungen in der Bildungsarbeit und Jugendhilfe wesentlich erschwert. Eine nationale Präventionsstrategie muss diesen Zusammenhängen gerecht werden. Eine Aufwertung der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit auf Kosten einer Bildungs- und Jugendarbeit, die nicht unmittelbar an Präventionsinteressen geknüpft, würde die Probleme mit unterschiedlichen Ideologien der Ungleichwertigkeit und Rückzugstendenzen in extremistische Szenen nur weiter verschärfen.

 

Hier finden Sie das Wortprotokoll der Sitzung des Innenausschusses. Den Beitrag von Götz Nordbruch finden Sie auf den Seiten 15 bis 17.

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