26. January 2022 | BAG RelEx

Stellungnahme zur Auseinandersetzung mit „konfrontativer Religionsbekundung“

Im Rahmen der medialen und politischen Debatte um eine Einrichtung bzw. Fortführung der „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ unserer Mitgliedsorganisation DEVI e. V. sehen wir uns als BAG RelEx dazu veranlasst, öffentlich zu den falschen und pauschalen Vorwürfen gegenüber unserer Mitgliedschaft und dem Arbeitsbereich der Demokratieförderung und Prävention von religiös begründetem Extremismus Stellung zu beziehen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Vorstands und der Koordination der BAG RelEx. Gerne stehen wir Ihnen für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an Charlotte Leikert (charlotte.leikert@bag-relex.de), unsere Ansprechpartnerin für Presse- und Interviewanfragen.

Im Rahmen der Zurückweisung der genannten Aussagen und Behauptungen hat auch das Kompetenznetzwerk “Islamistischer Extremismus” (KN:IX) eine fachliche Stellungnahme zum Ansatz der “konfrontativen Religionsbekundung” und zur medialen Darstellung der Islamismusprävention veröffentlicht. Hier finden Sie die Stellungnahme von KN:IX.

 

Öffentliche Stellungnahme zur Auseinandersetzung mit „konfrontativer Religionsbekundung“

Im Rahmen der medialen und politischen Debatte um eine Einrichtung bzw. Fortführung der „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ unserer Mitgliedsorganisation DEVI e. V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung (DEVI) und aufgrund pauschaler, diffamierender und diskreditierender öffentlicher Aussagen DEVIs über die Träger und Kolleg*innen im Arbeitsbereich der Demokratieförderung und Prävention von religiös begründetem, insbesondere islamistischem, Extremismus, sieht sich die BAG RelEx dazu veranlasst, öffentlich zu den Vorwürfen und der Ausrichtung des Vorhabens der Verstetigung einer „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ Stellung zu beziehen.

  • Die BAG RelEx distanziert sich von den in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen Michael Hammerbachers, des Geschäftsführers von DEVI, über die Arbeit der Träger im Themenfeld Demokratieförderung und religiös begründeter Radikalisierungsprävention (DEVI e. V. 2021: Seite 21).
  • Die BAG RelEx distanziert sich entschieden von der fachlichen, inhaltlichen und politischen Ausrichtung des Vorhabens der „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“.
  • Die BAG RelEx weist die Behauptung zurück, dass in der Träger- und Förderlandschaft ein „hegemonialer Mainstream“ (Ebd.: Seite 21) existiere und ordnet diesen als politischen und ideologischen Kampfbegriff ein.

 Zu den Vorwürfen und Behauptungen

In öffentlichen Beiträgen und der aktuell online verfügbaren Broschüre zur „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ des Vereins DEVI, behaupten die Autor*innen der Broschüre, dass

  1. sich das „Gros“ der Projekte nicht mit Extremismus- und Radikalisierungsprävention beschäftige, wofür sie von staatlicher Seite gefördert werden, sondern „lieber“ gegen „Islamophobie bzw. Islamfeindlichkeit“ arbeite,
  2. damit „Opfernarrative“ von Islamist*innen über antimuslimischen Rassismus reproduzieren und im Endeffekt islamistischen Extremismus fördern, anstatt ihn zu bekämpfen und
  3. dass ein „hegemonialer Mainstream“ in der „Islamismusprävention“ existieren soll, der sich angeblich nicht mit der „objektive(n) Gefährdung (…) die vom Islamismus ausgeht (…) beschäftigen will und stattdessen Verharmlosung von islamistischem Extremismus betreibt (Zitate DEVI e. V. 2021: Seite 21). Damit steht die Behauptung im Raum, dass sowohl die Arbeit der Träger als auch die Förderinstitutionen der Maßnahmen im Themenfeld islamistischen Extremismus fördern und nicht bekämpfen.

 

Feststellung der BAG RelEx zu den genannten Behauptungen

Die BAG RelEx weist diese falschen, unsachlichen und ideologisierten Aussagen zurück und kommentiert diese wie folgt:

  1. Die Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Prävention gegen islamistischen Extremismus der zivilgesellschaftlichen Träger, die sich innerhalb der BAG RelEx organisiert haben, arbeiten im genannten Themenbereich nach gemeinsam entwickelten Standards (BAG RelEx e. V. 2019). Träger und Projekte, die öffentliche Gelder beziehen, haben sich einem aufwändigen Antragsverfahren unterzogen und  führen Ihre Arbeit mit einer Vielfalt an Inhalten und Methoden on- und offline durch, dokumentieren und werten die eigene Arbeit aus und werden von unterschiedlichen wissenschaftlichen Einrichtungen extern evaluiert. Die Vielzahl an Maßnahmen ist öffentlich einsehbar und auch öffentlich, z. B. in Broschüren on- und offline, dokumentiert.
  2. Die Träger und Projekte, die sich mit antimuslimischem Rassismus (AMR) im Rahmen von Radikalisierungsprävention beschäftigen, reproduzieren keine Opfernarrative und fördern keine Form von Extremismus. AMR ist ein nachgewiesen elementares Thema der Präventionsarbeit. AMR ist ein gesellschaftliches, strukturell und individuell verankertes Thema und betrifft die Zielgruppen des Arbeitsbereichs auf unterschiedliche Weise (u. a. Jugendliche, Lehrkräfte, Klient*innen, Multiplikator*innen in Regelstrukturen und Mitarbeitende in Behörden).
  3. Wir weisen die Behauptung zurück, unter den Trägern würde ein hegemonialer Mainstream existieren. Das Gegenteil ist der Fall: Methoden, Zugänge, Zielgruppen, Ansätze der Prävention- bzw. Intervention unterscheiden sich bei den Projekten im hohen Maße. Dazu gehört auch die Frage, ob ein religionsspezifischer Zugang gewählt wird oder eben nicht. Der Vorwurf des hegemonialen Mainstreams fungiert hier als undifferenzierter, politischer Kampfbegriff und muss als solcher zurückgewiesen werden. DEVI positioniert sich offensichtlich als Gegenpart zu einem „hegemonialen Mainstream“ und wirft dem „Gros“ der Träger damit implizit vor, ihre Arbeit nicht zu machen und islamistischen Extremismus zu verharmlosen und ggf. sogar zu fördern. Diese Aussagen seitens DEVI entbehren jeder Grundlage, widersprechen den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Präventionsarbeit und erscheinen eher als ideologisch und politisch motivierte Aussagen denn als fachlich fundierte Einschätzungen.
  4. Das Vorhaben der „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ lehnt die BAG RelEx fachlich, inhaltlich und politisch ab. DEVI weist in der Konzipierung hohe fachliche Mängel auf und ignoriert den Stand der fachlichen Debatte. Die von der BAG RelEx aufgestellten Standards der Arbeit werden grob verletzt. Das Vorhaben stigmatisiert als muslimisch gelesene Menschen, insbesondere Jugendliche, undreproduziert (bewusst oder unbewusst) Narrative des antimuslimischen Rassismus.
  5. Die ideologische und politische Ausrichtung des Vorhabens steht in enger personeller und inhaltlicher Verbindung mit aktivistischen Forderungen in der Debatte um das Berliner Neutralitätsgesetz. Das Projekt DEVIs erscheint hier als Mittel zum Zweck, das darauf abzielt, alarmierende und pauschalisierende pseudowissenschaftliche Scheinfakten über als muslimisch gelesene Jugendliche, deren Familien, Moscheen und „den“ Islam als Ganzes zu produzieren.

 

Die BAG RelEx steht inhaltlich und politisch für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen ein, ungeachtet ihrer Herkunft, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der sexuellen Orientierung, der nationalen oder ethnisierten Herkunft, des Alters, der Behinderung, des sozialen Status, der Religion oder Weltanschauung. Wir lehnen jedwede Form von Hassideologien und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ab. Demokratieförderung und Prävention gegen religiös begründeten Extremismus umfassen unserer Meinung nach eine Vielfalt an Inhalten und Methoden, die bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert geplant, umgesetzt und ausgewertet werden, um einen permanent kritischen Selbstreflexionsprozess aufrechterhalten zu können. Zu diesem Bekenntnis zählt eine antirassistische, rassismuskritische, diversitäts- und religionssensible Haltung der Träger und Mitarbeitenden im Arbeitsbereich. Diese Grundsätze sieht die BAG RelEx durch das Vorhaben einer „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ fundamental verletzt.

 

Der Vorstand und die Koordination der BAG RelEx

Berlin, den 26. Januar 2022

 

 

Quellenangaben

Berliner Neutralitätsgesetz, abgerufen am 23.01.2022.

Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus e. V. (2019), Standards für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen religiös begründeten Extremismus, Berlin.

DEVI e. V. Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung (Hg.) 2021, Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung. Vorabversion vorgelegt für das Bezirksamt Neukölln, Berlin, abgerufen am 23.01.2022.

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